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Vereinigte Angestelltenhilfe e. V. -Hendrik Rabbow

Hendrik Rabbow

Hendrik Rabbow verantwortet gemeinsam mit Tatiana Schildt das Ressort Neuorientierung & Coaching der Angestelltenhilfe e.V. Er ist Theologe, Systemischer Organisationsberater und Coach sowie Karrieretrainer. Als Personalleiter in der Industrie begleitete und beriet Hendrik Rabbow zahlreiche Menschen über mehr als ein Jahrzehnt im Zusammenhang mit der Entwicklung ihrer beruflichen Laufbahnen.

In seiner mehr als 20-jährigen Selbstständigkeit berät er Unternehmen und Angestellte in Veränderungssituationen. Strategie- und Unternehmenskulturentwicklung sind genauso seine Leidenschaft wie individuelle Beratung von Einzelpersonen und Teams. Als Coach und Trainer ist er vor allen Dingen spezialisiert auf strategische Berufsplanung und Karriereentwicklung. Eine Potenzialanalyse und individuelle Bewerbungsberatung liegen ihm aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Personalleiter sehr am Herzen.

In Workshops und Seminaren vermittelt er sein Wissen und lehrt Methoden und Tools zur beruflichen Weiterentwicklung. Hendrik Rabbow ist lizenzierter key4you-Coach, PEP (Prozess- und Embodimentfokussierte Psychologie) und Wingwave Coach.

Schutz, Hilfe und Rat bei allen Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz.

Unsere Stärken: wir sind Deutschlands größter Angestelltenhilfeverein für Arbeitsrecht & Berufsberatung.

Arbeitsrecht

Lösungen finden.
Gemeinsam mit Ihnen
und unseren Experten.

Ihre Interessen

Wir setzen uns ein.
Für Sie und Ihre Zukunft
rund um den Arbeitsplatz.

Miteinander

Vereinigte Angestelltenhilfe -Arbeitsrecht

Der Mensch im Mittelpunkt.
Lösungen, für Sie
und Ihren Beruf.

Nützliches Wissen rund um das Arbeitsrecht.

Vereinigte Angestelltenhilfe e. V.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.05.2019

Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen für Entlassung und Wiedereingliederung muss auf Grundlage des Vollzeit-entgelts erfolgen. Eine nationale Regelung, die hiergegen verstößt, führt zu einer mittelbaren Diskri-minierung aufgrund des Geschlechts.

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Vereinigte Angestelltenhilfe e. V.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber gekürzt werden.
Möchte der Arbeitgeber den Urlaub für jeden Kalendermonat der Elternzeit kürzen, muss er allerdings eine entsprechende
empfangsbedürftige Willenserklärung abgeben.

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Vereinigte Angestelltenhilfe e.V. - Mehr Gehalt im Job!

Mehr Gehalt im neuen Job

Wie verdiene ich mehr bei einem Jobwechsel. Die Antwort liegt zunächst in einer anderen Frage: verdienen sie wirklich mehr, also haben Sie es verdient, mehr zu verdienen? Mit anderen Worten, die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung bei einem neuen Arbeitsvertrag ist: Ihre Haltung.

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Vereinigte Angestelltenhilfe e. V.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2019

Angestellte können einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn dieser in ihrer Privatwohnung abgeschlossen worden ist. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, wenn dieser unter Missachtung des sog. Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.

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Vereinigte Angestelltenhilfe e. V.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2019

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Angestellten und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.

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Vereinigte Angestelltenhilfe e.V. - Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Es gibt viele Gründe, warum Arbeitgeber oder Angestellte nicht mehr zusammen arbeiten wollen. Angestellte tun sich oft schwer damit einfach zu kündigen; zu gehen und etwas Neues zu suchen, ganz ohne Abfindung und unter Verzicht auf alle Rechte. Und dann droht noch eine Sperrfrist vom Arbeitsamt. Die gute Nachricht lautet: das lässt sich regeln.

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Deutschlands fairster Kündigungsschutz!

040 - 1810 110 80

Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr

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0800 100 66 67 68

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