![Vereinigte Angestelltenhilfe e. V.](https://angestelltenhilfe.de/wp-content/uploads/2019/02/rechtsprechung.jpg)
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.05.2019
Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen für Entlassung und Wiedereingliederung muss auf Grundlage des Vollzeit-entgelts erfolgen. Eine nationale Regelung, die hiergegen verstößt, führt zu einer mittelbaren Diskri-minierung aufgrund des Geschlechts.